Standpunkt vom 20. Okt

Forschung und Lehre, Wissenschaft und Kunst sind frei – so steht es zumindest in der Verfassung.

Durch die so genannte Vollrechtsfähigkeit der österreichischen Universitäten wurde ein Prozess in Gang gesetzt, der diese Freiheit zunehmend einschränkt, bzw. zur Illusion verkommen lässt, diese vielmehr noch der politischen Willkür ausliefert. Es ist die Rede von globalen Bildungsmärkten, innerhalb derer sich Hochschulen als Serviceeinrichtungen profilieren sollen. Die Organisationsform der Universitäten orientiert sich am Vorbild von Konzernen. Demokratische Entscheidungsgremien wie der Universitätssenat werden entmachtet, der Rektor wird zum Entscheidungsträger, zum Manager, als Kontrollinstanz wird ihm ein Aufsichtsrat übergeordnet. Die Erfolgskriterien, an denen Bildungsinstitutionen nunmehr gemessen werden, sind wirtschaftliche Standortfaktoren; Humankapital soll produziert werden. Über die Auflage “Drittmittel” zu lukrieren, gewinnen Konzerne auch direkte Einflussnahme auf Lehrinhalte (Banken finanzieren Vorlesungen). Bei der Gestaltung von Studienplänen erlangt das ökonomische Potential eine zunehmend größere Rolle. Im Sinne einer kapitalistischen Marktwirtschaft werden unverwertbare Elemente eliminiert. Für selbstbestimmte Bildung als Teil der Persönlichkeitsentwicklung und Befähigung zur Gesellschaftskritik ist offensichtlich kein Platz. Das Argument des finanziellen Potentials eines Studiengangs greift aber auch noch viel weiter: Zum Beispiel erworbene Mastertitel, die verfallen, wenn nicht in bestimmten Abständen kostenaufwendige Fortbildungslehrgänge absolviert werden.

Zwischen Ministerium und Rektorat werden ‘Leistungsvereinbarungen’ getroffen, die vor allem darüber entscheiden, wie viel Budget der jeweiligen Universität vom Staat zur Verfügung gestellt wird. Wehrt sich eine Institution gegen ein erklärtes Anliegen des zuständigen Ministers, liegen die Konsequenzen auf der Hand. Diese Drohung ist omnipräsent geworden.

Am kommenden Donnerstag wird sich entscheiden, ob der Rektor der Akademie der bildenden Künste sich dem finanziellen Druck des Ministeriums beugen wird. Das erklärte Ziel von Herrn Minister Hahn ist es, bei der “Bologna-Jubiläumskonferenz 2010″ als derjenige aufzutreten, der die “Bolognaziele” in Österreich umgesetzt hat. Dazu gehört nach seiner Interpretation auch die flächendeckende Umstellung aller Studien auf eine zweigliedrige Studienplanarchitektur mit den Abschlüssen Bachelor und Master. Die positiven Effekte dieser Umstellung auf die Ausbildungsqualität, vor allem im Bereich der bildenden Kunst, sind schwer in Frage zu stellen. In Deutschland wurde diese Diskussion auf einer wesentlich breiteren, faktenorientierteren Basis geführt. Am Ende entschied sich ein Großteil der Kunsthochschulen gemeinsam dagegen und für die Beibehaltung eines Diplomstudiums. Die Ökonomisierung und Standardisierung von Bildung steht hier insbesondere im Widerspruch zu den vermittelnden Lehrinhalten. Das oft geäußerte Argument für die Vereinheitlichung der Studienpläne – Förderung von Internationalem Austausch – greift nicht, da Kunstakademien gerade in diesem Bereich statistisch, auch ohne Bachelor/Master-Umstellung, ganz vorne liegen.

Wir wehren uns einmal mehr, dass gegen den Willen der gesamten Akademie, die Implementierung einer Studienstruktur erzwungen werden soll, die das Studium der bildenden Kunst nachhaltig zum Schlechten verändern wird und über deren Sinnhaftigkeit jede sachliche Diskussion von unseren Erpressern verweigert wurde.